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Die Ampelkoalition Muss Nacharbeiten

Wahlrechtsreform am Scheideweg: Bundesverfassungsgericht spricht Urteil

Die Ampelkoalition muss nacharbeiten

Verhandlung zeigt Reformbedarf auf

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Teile der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition fĂ¼r verfassungswidrig erklärt. Der Zweite Senat kam am Mittwoch zu dem Urteil, dass die Reform nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Die Reform, die 2020 verabschiedet wurde, sollte die Zahl der Bundestagsabgeordneten von 598 auf 596 reduzieren und die ErststimmenĂ¼berhangmandate abschaffen. Das Gericht rĂ¼gte jedoch, dass die Reform zu einer "unzulässigen Verzerrung" der Wahlergebnisse fĂ¼hren wĂ¼rde, da sie die Stimmen kleiner Parteien im Vergleich zu groĂŸen Parteien entwerte.

Die Entscheidung des BVerfG ist ein RĂ¼ckschlag fĂ¼r die Ampelkoalition, die die Reform als notwendig erachtete, um das Wahlsystem zu modernisieren. Allerdings zeigt das Urteil auch, dass die Reform weiteren Ăœberarbeitungsbedarf aufweist, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.


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